MÖLDERS-KASERNEN STEHEN NICHT ZUR UMBENENNUNG AN (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-vt) Die Rolle des Jagdfliegers Werner Mölders im Gesamtsystem des nationalsozialistischen Unrechtsstaates ist der Bundesregierung zufolge "als nicht so herausgehoben" zu bewerten, als dass sie eine Initiative des Verteidigungsministeriums zur Umbenennung von nach Mölders benannten Einrichtungen der Bundeswehr erfordert hätte.
Eine kritische Würdigung der Gesamtpersönlichkeit Mölders könne nicht außer Betracht lassen, dass dieser weder an der Bombardierung der spanischen Stadt Guernica im Jahre 1937 beteiligt noch persönlich in das Unrecht des NS-Regimes verstrickt gewesen sei, so die Regierung in ihrer Antwort ( 14/3658) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/3240).
Die Fraktion hatte auf einen Bundestagsbeschluss aus dem Jahre 1998 verwiesen, Kasernenbenennungen nach Mitgliedern der "Legion Condor" (die den Angriff auf Guernica ausführte) aufzuheben.
Grundsätzlich, so die Regierung weiter, beruhe das Verfahren der Benennung von Kasernen wesentlich auf der Initiative der in einer Liegenschaft stationierten Truppe.
Vorschläge zur Benennung oder Umbenennung einer Kaserne seien deshalb von der Truppe auf dem Dienstweg dem zuständigen Inspekteur vorzulegen.
Dieser veranlasse die Prüfung, ob der vorgeschlagene Namensgeber geeignet sei. Falle diese Prüfung positiv aus, werde die Truppe beauftragt, Einvernehmen mit den kommunalen Behörden herbeizuführen.
Zudem müsse - soweit noch erreichbar - die Zustimmung der Familien des Namensgebers eingeholt werden. Danach werde der Antrag dem Verteidigungsminister zur Entscheidung vorgelegt.
Dieses Verfahren hat sich nach Worten der Regierung bewährt. Es ermögliche demokratische Willensbildung und räume dem Minister einen Entscheidungsvorbehalt ein.