WIRTSCHAFTLICHE FREIRÄUME DER VEREINE ERWEITERN (GROSSE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-fi) Wie die Bundesregierung die Zukunft der Vereine durch wirtschaftliche und bürokratische Entlastung sichern will, interessiert die CDU/CSU in einer Großen Anfrage ( 14/3680).
Rund 42 Millionen Menschen seien in rund 350.000 Vereinen organisiert und fänden dort ein vielfältiges und umfassendes Angebot zu sinnvoller Freizeitgestaltung, schreibt die Fraktion.
Es sei dringend geboten, Rechtsvorschriften zu verringern und sie transparent zu gestalten, um die Gestaltungsräume und Handlungsmöglichkeiten der Vereine zu erweitern.
Unter anderem erkundigen sich die Abgeordneten, welche Rechtsvorschriften von den Vereinsvorständen und den zumeist ehrenamtlich Tätigen beachtet werden müssen und ob es verantwortbar sei, dass durch die Fülle dieser Vorschriften auch die Haftungsrisiken für ehrenamtlich Tätige Vorstände beträchtlich angewachsen seien.
Die Regierung soll beispielsweise sagen, ob sie es für gerechtfertigt hält, dass ein ehrenamtlicher Vereinsvorstand wie ein hauptamtlicher GmbH-Geschäftsführer verpflichtet ist, bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen und bei einem Versäumnis gegenüber den Gläubigern in gleicher Weise zu haften.
Gefragt wird ferner, ob die Bundesregierung bei künftigen Gesetzesvorhaben die Auswirkungen auf gemeinnützige Vereine und ehrenamtlich Tätige prüfen will, wie viele Einzelfallregelungen Vereine im Zusammenhang mit 630-DM-Jobs und Scheinselbstständigkeit beachten müssen und ob die Regierung bereit ist, den Vereinen für die Belastungen durch die Ökosteuer einen Ausgleich zu gewähren.
Darüber hinaus wollen die Parlamentarier wissen, weshalb Übungsleiter von den Finanzbehörden als Selbstständige und von den Krankenkassen und den Rentenversicherungsträgern als rentenversicherungspflichtige Angestellte eingestuft werden und ob die Regierung diese unterschiedliche Bewertung im Sozialrecht und im Steuerrecht für gerechtfertigt hält.
Die Regierung soll schließlich mitteilen, ob eine Ausweitung der steuerlichen Freigrenzen die Vereine wirtschaftlich und bürokratisch entlasten würde und wie die zu erwartenden steuerlichen Mindereinnahmen einzuschätzen seien, die sich durch eine Erhöhung der Besteuerungs- und Zweckbetriebsgrenzen, durch die Bildung einer zusätzlichen Rücklage und durch die Anhebung der Pauschalierungsgrenze bei der Vorsteuer ergeben würden.