IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Berlin: (hib/MIK-hh) Die Bundesregierung verhandelt mit dem Land Berlin über eine Anschlussvereinbarung über die finanzielle Abgeltung von Hauptstadtlasten.
Damit sollen die Sonderbelastungen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Bestimmungen ausgeglichen werden.
Im Übrigen werde der Bund dem Land im Rahmen der gesamtstaatlichen Repräsentation Leistungen erstatten, sofern er welche bestellen würde.
Ein Bedarf sei nicht erkennbar. Dies geht aus einer Antwort ( 14/3748) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/3610) hervor.
Berlin: (hib/WOL-in) Einheitliche Besoldungsstrukturen in Deutschland hat die F.D.P.-Fraktion zum Gegenstand einer Kleine Anfrage ( 14/3717) gemacht.
Die Liberalen erläutern darin, im Dezember 1999 habe das Verwaltungsgericht Dresden die Klage eines ostdeutschen Polizeihauptmeisters zur Frage der Vereinbarkeit unterschiedlicher besoldungsrechtlicher Regelungen für ost- und westdeutsche Beamte dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.
Die Bundesregierung soll erläutern, ob sie beabsichtigt, im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht inhaltlich Stellung zu nehmen, wie sie auf diese Entscheidung reagiert hat und aus welchem Grund die unterschiedliche besoldungsrechtliche Behandlung der Beamten in Ost und West nicht beendet wird.