ERFAHRUNGEN MIT KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG DARLEGEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/BOB-in) Wie die Richtlinie zur Korruptionsprävention vom 14. Juli 1998 in der Bundesverwaltung umgesetzt worden ist, möchten SPD und Bündnis 90/Die Grünen wissen.
Die beiden Fraktionen haben dazu eine Kleine Anfrage ( 14/3854) vorgelegt. Die Abgeordneten möchten unter anderem in Erfahrung bringen, in welchen Dienststellen inzwischen von der Rotation von Personal als Mittel der Korruptionsvorsorge Gebrauch gemacht wird sowie wo und in welcher Weise Empfehlungen hinsichtlich besonderer Sorgfalt bei der Personalauswahl umgesetzt worden sind.
Welche Maßnahmen für eine konsequente Dienst- und Fachaufsicht ergriffen wurden und ob es Ausnahmen von der grundsätzlichen Trennung von Planung, Vergabe und Abrechnung gegeben hat, ist für Sozialdemokraten und Bündnisgrüne ebenfalls von Interesse.
Ob sich beim Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung seit Juni 1998, als die Richtlinie zur Korruptionsprävention beschlossen wurde, in der Praxis etwas geändert hat, soll die Regierung auch sagen.
Die Fraktionen interessiert zudem, wie der Stand mit Blick auf sogenannte schwarze Listen ist, also des Wettbewerbsausschlusses von Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen, wenn diese durch Korruption aufgefallen sind.