ZUR STUNDUNG VON ALTSCHULDEN STELLUNG NEHMEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-hh) Welche Haltung das Bundesbauministerium und das Bundesfinanzministerium gegenüber Anträgen einnehmen, in denen unter Berufung auf die Bundeshaushaltsordnung eine Stundung oder ein Erlass von Altschulden auf Negativrestitutionen gewünscht wird, interessiert die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/3943).
Unter Negativrestitution ist zu verstehen, dass ehemals von anderweitigen Rückgabeansprüchen belastete Wohnungen in den neuen Bundesländern in den Bestand von Wohnungsunternehmen übergegangen sind und damit bei der Pflicht zur Wohnungsprivatisierung nach dem Altschuldenhilfegesetz angerechnet wurden.
Die Abgeordneten erkundigen sich, wie viele Anträge auf Stundung und Erlass bei der Bundesregierung eingegangen sind, wie diese Anträge begründet werden, um welche Beträge es sich insgesamt handelt und wie viele davon positiv und negativ beschieden worden sind.