POLITISCHER BILDUNG GRÖSSERE BEDEUTUNG BEIMESSEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-fa) Die Bundesregierung plant, der politischen Bildung in den Richtlinien des Kinder- und Jugendplans (KJP) des Bundes eine größere Bedeutung beizumessen, als dies bislang der Fall ist.
Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 14/3914) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/3852) mit. So sei beabsichtigt, künftig die "Förderung eines demokratischen Wertebewusstseins und Verhaltens als Beitrag zur Sicherung der demokratischen Grundlagen des Gemeinwesens" zusätzlich auch als Aufgabe mit besonderer Bedeutung in den Richtlinien festzuschreiben.
Damit, so die Regierung, werde die politische Bildung eine durchgängige Aufgabe in allen Förderprogrammen des Kinder- und Jugendplans.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, soll die Novelle der KJP-Richtlinie Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.
Ziel sei es, die Qualität der Jugendhilfe weiterzuentwickeln, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Effizienz zu steigern.
Änderungen im Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seien damit nicht verbunden.
Auch will die Regierung nach eigenen Angaben nicht den Vorrang der Maßnahmen- vor der Personalförderung festschreiben.
Der Entwurf sehe lediglich eine Regelung vor, wonach die Zuwendungen zu den Personalkosten in einem "angemessenen Verhältnis" zu den sonstigen durch den KJP geförderten Maßnahmen eines Trägers stehen müssten.
Diese Regelung entspreche haushaltsrechtlichen Grundsätzen sowie einer ständigen Forderung des Bundesrechnungshofs.
Die Regierung begründet ferner die Absicht, Jugendverbände aus Mitteln des Bundes künftig nur noch dann zu fördern, wenn ein entsprechender Bundesverband und mindestens acht (statt bisher fünf) Landesverbände von den zuständigen Obersten Landesjugendbehörden anerkannt seien.
Außerdem müsse der Bundesverband mindestens 5.000 (bisher 3.000) Mitglieder unter 27 Jahren nachweisen.
Damit würde dem Umstand Rechnung getragen, dass Deutschland mit der Einheit größer geworden sei. Bei einer früheren Reform der Richtlinien zum 1. Januar 1994 habe man auf eine solche Änderung verzichtet, um insbesondere die Hürden für die Jugendverbände aus den neuen Bundesländern bei ihrem Start nicht zu hoch anzusetzen.