TÄTIGKEIT DER SACHVERSTÄNDIGEN NICHT REGULIEREN (ANTWORTEN)
Berlin: (hib/VOM-wi) Die Bundesregierung sieht angesichts der "insgesamt positiven Entwicklung" keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung des Sachverständigenwesens.
Darauf verweist sie in Ihren Antworten (14/3986, 14/3987) auf Kleine Anfragen der CDU/CSU-Fraktion ( 14/3685) und der F.D.P.-Fraktion ( 14/3719).
Das Sachverständigenwesen habe sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt. Nach Schätzungen von Berufsorganisationen und des Instituts für Freie Berufe in Nürnberg gebe es heute mehr als 25.000 Sachverständige, von denen etwa 15.000 öffentlich bestellt und vereidigt seien.
Zum positiven Verlauf habe das hohe technische Know-how der Sachverständigen beigetragen, die mit ihrer Innovationskraft flexibel auf ständig wandelnde Anforderungen des Marktes reagiert hätten.
Die Bundesregierung werde daher an den weitgehend offenen und liberalen Rahmenbedingungen so lange festhalten, wie es zur Sicherung eines reibungslosen und funktionierenden Sachverständigenmarktes notwendig sei.
Angesicht der Vielschichtigkeit des Sachverständigenwesens sieht sie auch keine Notwendigkeit, ein neues Berufsbild durch ein Gesetz zu formen.
Zur Frage, ob vom Gericht beauftragte Sachverständige denselben Vergütungs- und Auslagenersatz erhalten sollten, den sie für vergleichbare Leistungen bei Privatgutachten erzielen, erklärt die Regierung, dies komme schon aus Gründen der Praktikabilität nicht in Betracht.
Der Kostenbeamte müsste bei jeder Festsetzung der Sachverständigenvergütung ermitteln, welche Preise für Gutachten einer bestimmten Fachrichtung auf dem freien Markt erzielt werden.
Die Festsetzung der Vergütung würde in vielen Fällen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen bieten, so die Regierung.
Deshalb müsse sie auch künftig im Wesentlichen nach pauschalierten Stundensätzen erfolgen, die sich an den mittleren Stundensätzen, die für vergleichbare Leistungen bei Privatgutachten gezahlt werden, orientieren.
Die dadurch begrenzte Vergütung hält die Regierung auch deshalb für erforderlich, um das Prozesskostenrisiko für den rechtsuchenden Bürger kalkulierbar zu halten.
Eine Anhebung der Sachverständigenentschädigung müsse aber ebenso wie eine Anhebung der Anwaltsgebühren sechs Jahre nach der letzten Anpassung "vordringlich geprüft werden", heißt es in der Antwort auf die Anfrage der Unionsfraktion.
Aus der Antwort auf die Anfrage der F.D.P. geht hervor, dass sich eine Arbeitsgruppe mit der Vereinfachung der Entschädigungsgesetze befasst.
Die Konferenz der Kostenrechtsreferenten habe im Auftrag der Justizministerkonferenz einen Zwischenbericht vorgelegt, der auch die Neuordnung der Sachverständigenvergütungen einbezieht.
Darin werde unter anderem vorgeschlagen, das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen mit dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter zu einem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz zusammenzufassen.
Ferner werde empfohlen, statt der bisherigen Rahmensätze feste Vergütungssätze gestaffelt nach drei Vergütungsgruppen einzuführen.
Ihnen sollten solche Fachgebiete zugeordnet werden, für die Gerichte und Staatsanwaltschaften am häufigsten Sachverständige heranziehen. Diese Vorschläge würden vom Bundesjustizministerium unterstützt.