KEINE KOPPLUNG VON ENTWICKLUNGSHILFE UND ABSCHIEBUNGEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/WOL-in) Ein Zusammenhang zwischen der Vergabe deutscher Entwicklungshilfe und der Bereitschaft von Empfängerländern, bei Abschiebungen mitzuwirken, ist der Bundesregierung als Praxis nicht bekannt.
Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 14/4058) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/4018). Zustimmend zur Kenntnis genommen hätten die Innenminister und -senatoren der Länder am 5. Mai den Bericht einer Arbeitsgruppe, die eine Definition bestehender Rückführungsprobleme durch mangelnde Rückkehrbereitschaft betroffener Personen sowie durch fehlende Kooperation der Herkunftsstaaten vorgelegt habe.
Danach werde es zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit den betroffenen Staaten unter anderem eine Erörterung der Rückführungsprobleme im Rahmen politischer Kontakte geben.
Weiter seien Verfahrensabsprachen mit den Herkunftsstaaten unterhalb der Ebene förmlicher Rücknahmeabkommen vorgesehen, aber auch der Abschluss von Rücknahmeabkommen sowie die Aufnahme von Rückübernahmeklauseln im Abkommen zwischen der EU und den Herkunftsstaaten.
Die Maßnahmen würden - abgestimmt auf den Einzelfall - umgesetzt. Die Belange der Bundesregierung in diesen Fragen würden vom Bundesminister des Innern wahrgenommen.
Andere betroffene Ressorts wie das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seien im Vorfeld beteiligt.
Im übrigen sei es Ziel der deutschen Entwicklungspolitik, Fluchtursachen zu bekämpfen und den Menschen in Entwicklungsländern Lebensverhältnisse zu schaffen, die ihren Verbleib im Heimatland ermöglichen.