IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Gesundheit/Antwort
Berlin: (hib/RAB) Im Bereich der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen wird das " Sale-and-lease-back-Verfahren " nicht praktiziert.
Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 14/4880) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/4651) hervor.
Unter diesem Verfahren versteht man, dass erhebliche Teile des Grundbesitzes der Versicherungsträger an privatrechtlich organisierte Gesellschaften veräußert und anschließend wieder geleast werden.
Die Exekutive erklärt, sie habe erhebliche Bedenken gegen ein solches Vorgehen.