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NPD-KANDIDATUR WAR BEI BUNDESVERDIENSTKREUZ-VERLEIHUNG NICHT BEKANNT
Berlin: (hib/WOL) Zum Zeitpunkt der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes war weder dem niedersächsischen Ministerpräsidenten noch dem Bundespräsidenten noch dem Bundesinnenminister etwas von einer Kandidatur des Beliehenen auf einer NPD-Liste bekannt.
Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/4872) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/4679).
Die Abgeordneten hatten sich auf Pressemeldungen bezogen, wonach ein mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichneter Kommunalpolitiker im Jahr 1968 Kandidat der NPD für den Kreistag im niedersächsischen Stade und mutmaßlicher Angehöriger der SS war.
Laut Antwort wird das Vorschlagsrecht für Ordensverleihungen auf Grund individuell-konkreter Prüfungen ausgeübt. Zu einer Entziehung des Bundesverdienstkreuzes sei nur der Bundespräsident berechtigt.