Neuverteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer verschieben
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will das Inkrafttreten eines neuen Verteilungsschlüssels für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um ein Jahr auf den 1. Januar 2004 verschieben. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes ( 15/510) vorgelegt. Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Aufkommens der Lohn- und der veranlagten Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Aufkommens aus dem Zinsabschlag. Dieser Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird von jedem Land nach einem Verteilungsmaßstab auf die einzelnen Gemeinden seines Gebiets aufgeteilt. Die sich daraus ergebende Schlüsselzahl beruht auf dem Anteil der Einkommensteuerzahlungen der Bürger in der betreffenden Gemeinde an den gesamten Einkommensteuerzahlungen aller Bürger in diesem Land. Bei der Ermittlung der Verteilungsschlüssel werden die Einkommensteuerbeträge berücksichtigt, die auf zu versteuernde Einkommen bis zu bestimmten Höchstbeträgen entfallen. Die Höchstbeträge wurden nach Regierungsangaben zuletzt zum 1. Januar 2000 für die alten Länder auf 50 000 DM (Alleinstehende) und 100 000 DM und für die neuen Länder auf 40 000 DM/80 000 DM festgesetzt. Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung diese Höchstbeträge auf 30 000 Euro/60 000 Euro in den alten und 25 000 Euro/50 000 Euro in den neuen Ländern anheben. Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben.