Anhörungen zu Geschmacksmusterrecht und verbessertem Intimsphärenschutz
Berlin: (hib/POT) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Geschmacksmusterrechts ( 15/1075) und Gesetzentwürfe von FDP ( 15/361) und CDU/CSU ( 15/533) zum verbesserten Schutz der Intim- beziehungsweise Privatsphäre sind Gegenstand von Anhörungen des Rechtsausschusses am 24. September.
Mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Geschmacksmusterrechts sollen die verbindlichen Vorgaben der EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen in deutsches Recht umgesetzt werden. Damit will die Regierung das deutsche Geschmacksmustergesetz, das aus dem Jahre 1876 stammt, insgesamt neu fassen. Als Sachverständige eingeladen sind unter anderem Dr. Bertram Huber (Bundesverband der Deutschen Industrie), Doris Müller (Deutscher Industrie- und Handelskammertag), Dr. Stefan Stork (Zentralverband des Deutschen Handwerks), Hart- mut Röhl (Vorsitzender des Gesamtverbandes Autoteile-Handel), Dr. Ralf Scheibach (Verband der Automobilindustrie) und Ulrich May (Leiter des Verbraucherschutzes der Juristischen Zentrale des ADAC). Die Anhörung beginnt am Mittwoch, dem 24. September, um 11 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300.
Mit ihren Gesetzentwürfen zum verbesserten Schutz der Intim- beziehungsweise Privatsphäre wollen sowohl Liberale als auch Union unter anderem erreichen, dass die Verletzung der Intimsphäre durch unbefugte Bildaufnahme und Beobachtung als neuer Tatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Auch ein auf Antrag des Landes Baden-Württemberg am 16. September im Bundesrat eingebrachter Gesetzentwurf zum verbesserten Schutz der Intimsphäre soll in die Anhörung einbezogen werden. Als Sachverständige eingeladen sind unter anderem Professor Dr. Carl-Eugen Eberle (Justiziar des ZDF), Dr. Ulrich Franke (Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, Leipzig), Dr. Roland Helgerth (Generalstaatsanwalt beim Bayerischen Obersten Landesgericht, München), Dr. Christine Hügel (Leiterin der Staatsanwaltschaft, Konstanz), Professor Dr. Matthias Prinz (Rechtsanwalt, Hamburg) und Burkhard Schaffeld (Justiziar beim Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger). Die Anhörung beginnt am Mittwoch, dem 24. September, um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300.