Attraktive Rahmenbedingungen für die Investmentbranche schaffen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will ein "modernes und einheitliches" Gesetz schaffen, das die Entwicklungen im Investmentwesen aufgreift und der Investmentbranche attraktive Rahmenbedingungen für ihre Geschäftstätigkeit bietet. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen ( 15/1553) vorgelegt. Das deutsche Recht wird damit gleichzeitig an EU-Richtlinien angepasst. Das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften und das Auslandinvestment-Gesetz will die Regierung zusammenfassen. Aufgehoben werden sollen die bislang in Deutschland vorhandenen verschiedenen Fondstypen. Um eine Fehlinformation des Anlegers, die daraus resultieren könnte, dass der Name eines Investmentvermögens nicht den Anlageschwerpunkt wiedergeben muss, zu verhindern, soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht festlegen können, wie ein Investmentvermögen anlegen darf, um bei der Namensgebung oder in der Werbung als ein bestimmter Fondstyp bezeichnet werden zu können. Ebenso ist vorgesehen, einen neuen, standardisierten Verkaufsprospekt zu schaffen. Er muss für den Anleger in leicht verständlicher Form eine Kurzdarstellung des Vermögens, Anlageinformationen und wirtschaftliche Informationen sowie Angaben zum Erwerb und zum Verkauf von Anteilen enthalten. Verwaltungsgesellschaften sollen erstmals eine EU-weit gültige Zulassung erhalten, wenn sie die EU-Anforderungen erfüllen und das vorgesehene Anzeigeverfahren einhalten.
Das Anfangskapital von Anlagegesellschaften soll dem Entwurf zufolge von jetzt 2,5 Millionen Euro auf 730 000 Euro gesenkt werden. Gesellschaften, die auch das Depotgeschäft betreiben, sollen wegen zusätzlicher Risiken ein Eigenkapital von 2,5 Millionen Euro vorweisen. Gleiches soll für Kapitalanlagegesellschaften von Immobilien-Sondervermögen gelten. Die Absenkung des Anfangskapitals ermögliche eine höhere Eigenkapitalrendite, heißt es, was sich wettbewerbsfördernd auswirken dürfte. Unter dem Begriff Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken will die Regierung auch Hedgefonds erfassen. Deren Hauptmerkmal seien flexible Anlagestrategien bei größtmöglicher Freiheit der Manager bei der Vermögensanlage. Wegen des Risikos einer Anlage in Anteilen an Hedgefonds soll ein Warnhinweis vorgeschrieben werden, der dem Anleger deutlich macht, dass er sein gesamtes eingesetztes Vermögen verlieren kann.
Der Entwurf zielt nach Regierungsangaben weiterhin darauf ab, das Genehmigungsverfahren für Vertragsbedingungen zu beschleunigen, um der Investmentbranche die rasche Auflegung neuer Fonds zu ermöglichen. Das bisherige zeitintensive Verfahren der Aufsicht bei der Prüfung der Vertragsbedingungen sei dazu nicht geeignet, heißt es. Im Regelfall soll künftig die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Vertragsbedingungen bei unproblematischen Sachverhalten zügig genehmigen. Die Gesellschaften sollen verpflichtet werden, täglich elektronisch die bei den Gesellschaften vorhandenen Daten über den Bestand des Sondervermögens und der vorgenommenen Transaktionen an die Bundesanstalt zu melden. Darüber hinaus soll auch die Rechnungslegung weiter vereinheitlicht werden, um Investmentfonds besser vergleichen zu können. Im Jahresbericht und in den Verkaufsprospekten sollen alle Kosten und Gebühren aufgelistet werden, die der Anleger tragen muss. Die Steuermindereinnahmen aufgrund des Gesetzes werden im Jahr 2004 für den Bund auf 292 Millionen Euro, für die Länder auf 263 Millionen Euro und für die Gemeinden auf 80 Millionen Euro geschätzt.