Ökosteuerbefreiung für Taxen nur bei Ersatz des Linienverkehrs im ÖPNV
Berlin: (hib/POT) Sofern Taxen im Linienverkehr für den Nahverkehrsbereich eingesetzt werden, werden wie für den sonstigen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ebenfalls die im Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform vorgesehenen, ermäßigten Mineralölsteuersätze gewährt. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/2238) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/2039) zu den Rahmenbedingungen für das deutsche Taxi- und Mietwagengewerbe hin. Allerdings sei nicht jeder Taxiverkehr dem ÖPNV zuzuordnen. Dies gelte nur, wenn Taxen zum Beispiel als Linien- oder Veranstaltungs-Sammeltaxi den Linienverkehr ersetzen oder als Anruf-Sammel- oder Frauentaxi ergänzen. Für den übrigen Taxiverkehr, der dem Individualverkehr und nicht der Daseinsvorsorge zuzuordnen sei, hält die Bundesregierung eine steuerliche Gleichbehandlung mit dem ÖPNV für nicht gerechtfertigt.
Weiter heißt es in der Antwort, die Regierung sehe unter verkehrspolitischen Aspekten derzeit keine Veranlassung die entsprechende Regelung in der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr zu streichen, in der die hell-elfenbeine Farbgebung von Taxen vorgeschrieben ist. Eine ersatzlose Streichung scheine auf Länderebene zur Zeit nicht mehrheitsfähig zu sein, wie das Scheitern einer entsprechenden Bundesratsinitiative zeige. Eine Entschließung der Länderkammer vom 28. November 2003, die eine weitgehende Freigabe der Eigen- und Fremdwerbung für Taxiunternehmen befürwortet, werde geprüft, so die Regierung weiter.