FDP: Expertise zum Thema "Fahrgastrechte" an neutralen Gutachter vergeben
Berlin: (hib/POT) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag ( 15/2279) auf, die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen durchgeführte Vergabe des Gutachtenauftrages zum Thema "Qualitätsoffensive im öffentlichen Personenverkehr - Verbraucherschutz und Kundenrechte stärken" zu revidieren und den Auftrag für die Expertise an einen neutralen Gutachter zu vergeben. Ziel des Gutachtens sei es, einen Überblick über den juristischen Meinungsstand zum Thema "Fahrgastrechte" zu erstellen und einen Lösungsvorschlag vorzulegen. Hintergrund sei insbesondere, dass die Deutsche Bahn AG bis heute als einziger öffentlicher Verkehrsträger über Sonderregelungen verfügt, die auf der Eisenbahn-Verkehrsordnung basieren. Diese stellen die Deutsche Bahn AG bis heute von Entschädigungsansprüchen bei Verspätungen oder Ausfall von Zügen frei, heißt es im Antrag weiter. Der vom Ministerium ausgewählte Gutachter ist nach Ansicht der Liberalen zwar ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Eisenbahnrechts, sei aber als früherer langjähriger Chefjustiziar der Deutschen Bahn AG und jetziger Geschäftsführer der Bahntochter, Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH, "erkennbar kein geeigneter Gutachter", um die "einzigartigen Haftungsprivilegien" der Deutschen Bahn AG in Frage zu stellen. Daher sei es dringend erforderlich, die vorgenommene Auswahl zu revidieren.