hib-Meldung
013/2007
Datum: 18.01.2007
heute im Bundestag - 18.01.2007
Regierung legt Entwurf für Umweltschadensgesetz vor
16/3806). Zur Begründung heißt es,
zur Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie sei auf Bundesebene das
Umweltschadensgesetz nötig. Darin werde ein Rahmen geschaffen,
der für alle von der Umwelthaftungsrichtlinie erfassten
Umweltschäden gilt und die für diese Schäden
geltenden allgemeinen Vorschriften einheitlich regle. Als
"Umweltschaden" gelten danach "Schädigungen von Arten und
natürlichen Lebensräumen, der Gewässer sowie des
Bodens". Der Verantwortliche für einen solchen Schaden hat
nach dem Entwurf die Pflicht, über den Schaden zu informieren,
Gefahren abzuwehren und gegebenenfalls zu sanieren. Die
EU-Umwelthaftungsrichtlinie soll in der Europäischen Union ein
"hohes Umweltschutzniveau" sicherstellen. Die Vermeidung von
Umweltschäden orientiert sich dabei am Verursacherprinzip und
dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung. Betreiber sollen
veranlasst werden, Maßnahmen zu treffen und Praktiken zu
entwickeln, mit denen die Gefahr von Umweltschäden "auf ein
Minimum" beschränkt werden kann.
Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung hat einen Entwurf zu einem
Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von
Umweltschäden und damit zur Umsetzung der Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
vorgelegt (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_013/05