Recht/Antwort
Berlin: (hib/NCB) 54 Verfahren nach dem Strafgesetzbuch (StGB)
gegen Rechts- oder Linksextremisten hat die Bundesanwaltschaft 2005
eingeleitet. Alle Fälle behandelten die Mitgliedschaft,
Werbung oder Unterstützung einer "terroristischen
Vereinigung". 53 davon seien gegen die linksextremistische Szene
gerichtet, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/4007) auf eine Kleine Anfrage der
Grünen (
16/3947) mit. In sieben linksextremistischen
Fällen sei Anklage erhoben worden. Ferner schreibt die
Bundesregierung, dass fünf Links- und acht Rechtsextremisten
verurteilt worden seien.