Rechtsausschuss/
Berlin: (hib/BOB) Ob die Föderalismusreform ein Erfolg wird,
wird man erst in einigen Jahren sehen, so ein Mitglied des
Rechtsausschusses am Montagvormittag in einer gemeinsamen Sitzung
des Ausschusses mit sechs Abgeordneten des italienischen
Abgeordnetenhauses (Camera die Deputati). Die Einigung habe im
Übrigen auf einem Kompromiss zwischen Bund und Ländern
beruht. Eine zu langwierige Diskussion hätte die Gefahr
heraufbeschworen, die gesamte Einigung scheitern zu lassen, so der
Abgeordnete. Deswegen habe die Große Koalition beschlossen,
den Kompromiss relativ schnell zu verabschieden. Die italienischen
Abgeordneten waren unter Leitung von Luciano Violante nach Berlin
gekommen, um die Verfassungsrechtslage in beiden Ländern mit
Blick auf die föderale Ordnung zu diskutieren. Ein Thema war
die so genannte konkurrierende Gesetzgebung in Deutschland, bei der
die Länder zuständig sind, wenn der Bund keinen Gebrauch
vom Recht auf seine Zuständigkeit macht. Von deutscher Seite
hieß es, man habe mit der Änderung der
Verfassungsrechtslage erreichen wollen, dass klar sei, wofür
der Bund zuständig sei und wofür die Länder. Diesem
Ziel habe auch die Abschaffung der so genannten Rahmengesetzgebung
gedient, deren Befugnisse weitgehend zwischen dem Bund und den
Ländern aufgeteilt worden seien. In Italien haben seit der
Verfassungsreform von 2001 die Regionen die Zuständigkeit
für die Gesetzgebung in den Bereichen, die nicht
ausdrücklich dem Staat oder der konkurrierenden Gesetzgebung
vorbehalten sind. Von italienischer Seite wurde weiter
angeführt, dass es in der deutschen Geschichte immer einen
starken Föderalismus gegeben habe. In Italien - wie
übrigens auch in Frankreich - sei dagegen der Zentralstaat
dominierend gewesen. Die Entwicklung Europas, so der italienische
Abgeordnete, tendiere jedenfalls dazu, den Regionen eine
stärkere Verantwortung zu geben. Die Veranstaltung wird am
Nachmittag fortgesetzt. Dann soll es um die Rolle des Bundesrates
und des Bundesverfassungsgerichts im deutschen Staat gehen. Die
Rechtsausschüsse der beiden Kammern werden sich am 7. Mai in
Rom wieder treffen. Dann geht es um die Perspektiven einer
Wiederbelebung des europäischen Verfassungsprozesses. Geplant
ist auch die Einladung von Abgeordneten des Europaparlaments.