hib-Meldung
137/2007
Datum: 22.05.2007
heute im Bundestag - 22.05.2007
Erbschaften und Schenkungen nicht doppelt besteuern
16/5388) vorgelegt. Zur Begründung
heißt es, grenzüberschreitende Erbschafts- und
Schenkungsfälle führten oft zu einer gleichzeitigen
Besteuerung in beiden Staaten. Durch das Abkommen sollen derartige
Hindernisse abgebaut werden. Die Änderung des bisherigen
Rechtszustandes führe zu Mehr- oder Mindereinnahmen bei den
Bundesländern, denen die Erbschaft- und Schenkungsteuer
zufließt. Diese Mindereinnahmen dürften nach Ansicht der
Bundesregierung allerdings durch Steuerverzichte Frankreichs
weitgehend ausgeglichen werden.
Berlin: (hib/VOM) Zu dem am 12. Oktober 2006 unterzeichneten
Abkommen mit Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von
Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen hat die
Bundesregierung einen Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_137/02