Gegenwärtige Pflichtteilsregelung bei Erbschaften beibehalten
Berlin: (hib/MIK) Die gegenwärtige Pflichtteilsregelung bei Erbschaften soll beibehalten werden. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen eingesetzt und die zu Grunde liegende Eingabe dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) "als Material" überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. Nach Ansicht der Petenten wird nur die aktuelle Rechtslage dem Schutze des Kindes vor ungerechten und ungerechtfertigten Verfügungen des Erblassers gerecht. Ein Gesetzentwurf, der die Autonomie des Erblassers im Blickfeld habe, verkenne, dass nicht alle enterbten Kinder "undankbar" seien. Daher sei eine pauschale Herabsetzung des Pflichtteils nicht interessengerecht. Bei normalen Vermögensverhältnissen komme eine Herabsetzung des Anspruchs einem völligen Entzug gleich. Daher sei es sinnvoller, eine Obergrenze bei großen Vermögen einzuführen. Die Testierfreiheit sei durch die gegenwärtige Rechtslage bereits ausreichend gewahrt. Genauso starkes Gewicht wie die Testierfreiheit müsse auch dem Pflichtteilsrecht zukommen. Auch sei eine Herabsetzung des Pflichtteils mit einer Schlechterstellung nichtehelicher Kinder verbunden, die nicht hingenommen werden könne, so die Petenten. Nichteheliche Kinder seien oft "unerwünscht" und stünden daher in einem gereizten Verhältnis zu dem Erblasser und dessen Familie. Dies mache es besonders wahrscheinlich, dass sie enterbt und auf den Pflichtteilsanspruch verwiesen würden.
Die vom Ausschuss eingeleitete parlamentarische Prüfung ergab, dass das BMJ einen so genannten Referentenentwurf zu einer Reform des Pflichtteilsrechts vorgelegt hat. Danach soll die Höhe des Pflichtteils (Hälfte des gesetzlichen Erbteils) unberührt bleiben. Zu einer Schlechterstellung nichtehelicher Kinder komme es folglich nicht, so das Ministerium. Schwerpunkte der Reform seien, die Pflichtteilsentziehungsgründe zu modernisieren, die Stundungsgründe maßvoll zu erweitern und Pflegeleistungen beim Erbausgleich besser honorieren. Das geltende Recht enthalte keine zeitgemäßen Antworten mehr auf die zunehmende Anzahl von Ehescheidungen und von unverheiratet zusammenlebenden Paaren sowie Patchworkfamilien, heißt es weiter. Deshalb sollte das Pflichtteilsrecht modernisiert werden, jedoch unter "sorgfältiger Abwägung" der Interessen der Pflichtteilsberechtigten sowie der Erblasser mit ihrer Testierfreiheit.