Im Bundestag notiert: Einberufung des Vermittlungsausschusses
Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat hat zu dem vom Bundestag verabschiedeten Beamtenstatusgesetz ( 16/4027, 16/4038, 16/7508) die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangt. Dies geht aus einer Unterrichtung ( 16/8189) hervor. Der Länderkammer begründet die Anrufung unter anderem damit, dass die vorgesehene Bundeskompetenz für die Vorraussetzungen und Rechtsfolgen der landesinternen Umbildung von Körperschaften verfassungsrechtlich nicht gegeben sei.