hib-Meldung
111/2008
Datum: 22.04.2008
heute im Bundestag - 22.04.2008
Bericht über Stärkung der Rechte des Europaparlaments
16/8607) hervorgeht, ist dabei unter anderem
vorgesehen, dass das bisherige Mitentscheidungsverfahren zur Regel
wird. Als weitere Neuerung ist zudem geregelt, dass im
Haushaltverfahren künftig nicht mehr zwischen obligatorischen
und nicht-obligatorischen Ausgaben unterschieden wird. Damit kann
ohne das EP kein Haushalt mehr zustande kommen. Zudem wird der
Präsident der Kommission zukünftig durch das
Europäische Parlament gewählt - das alleinige
Vorschlagsrecht dafür bleibt allerdings beim Europäischen
Rat.
Berlin: (hib/AS) Der Vertrag von Lissabon sieht künftig mehr
Rechte für das Europaparlament vor. Wie aus einem
entsprechenden Bericht der Bundesregierung "über ihre
Bemühungen zur Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse
des Europäischen Parlaments" (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_111/07