hib-Meldung
132/2008
Datum: 08.05.2008
heute im Bundestag - 08.05.2008
Bundesregierung will Bevölkerungsstatistikgesetz ändern
16/9040) will die Bundesregierung eine
Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten zu
internationalen Wanderungen und zum Bevölkerungsstand anhand
verschiedener Merkmale, insbesondere des Geburtsstaates, an das
Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat)
schaffen. So heißt es in der Begründung des
Gesetzentwurfes, der am Donnerstag in den Bundestag eingebracht
wird. Diese Daten, die entsprechend einer EU-Verordnung ab dem
Berichtsjahr 2008 an Eurostat zu übermitteln sind, würden
zwar in Deutschland bei den Meldebehörden erhoben. Nach
derzeit geltendem Recht dürften sie jedoch nicht an Eurostat
übermittelt werden.
Berlin: (hib/HAU) Mit einer Änderung des
Bevölkerungsstatistikgesetzes (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_132/08