hib-Meldung
145/2008
Datum: 26.05.2008
heute im Bundestag - 26.05.2008
Anhörung zu nachträglicher Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter
16/6562) vorgelegt, der am Mittwoch, 28. Mai,
Gegenstand einer Anhörung sein wird. Eingeladen sind Christine
Graebsch, Lehrbeauftragte an der Universität Bremen; Professor
Jörg Kinzig, Lehrstuhl für Strafrecht und
Strafprozessrecht an der Universität Tübingen; Matthias
Konopka, Leiter der Justizvollzugsanstalt Straubing; Professor
Arthur Kreuzer, Direktor am Institut für Kriminologie an der
Universität Gießen; Edwin Pütz, Leiter der
Jugendarrestanstalt Düsseldorf; Gerhard Schäfer,
ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aus Stuttgart;
Privatdozent Dieter Seifert, Institut für Forensische
Psychiatrie, Rheinische Kliniken Essen und Thomas Ullenbruch,
Richten am Amtsgericht Emmendingen. Die Anhörung beginnt um 14
Uhr und findet im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300 statt.
Anmeldungen sind unter rechtsausschuss@bundestag.de
möglich.
Berlin: (hib/BOB) Gegen junge Straftäter, die ein schweres
Verbrechen begangen haben und dafür zu mindestens sieben
Jahren Haftstrafe verurteilt wurden, soll nach Meinung der
Bundesregierung künftig auch eine nachträgliche
Sicherungsverwahrung angeordnet werden können. Die Regierung
hat dazu einen Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_145/01