Im Bundestag notiert: Gesetz zur Änderung des Übereinkommens gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie
Berlin: (hib/AS) Ein Gesetz zur Änderung des Übereinkommens gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie hat die Bundesregierung vorgelegt ( 16/9078). Durch das Gesetzesvorhaben soll eine international harmonisierte Verbesserung des haftungsrechtlichen Schutzes in diesem Bereich geschaffen werden. Zu den bedeutsamsten Änderungen des Übereinkommens zählen unter anderem die Festsetzung eines Mindesthaftungsbetrages von 700 Millionen Euro und eine ausdrückliche Zulassung einer unbegrenzten Haftung des Inhabers einer Kernanlage.