Petitionen
16. Wahlperiode
Petitionsausschuss
Einreichen, Mitzeichnen und Diskutieren einer Petition
Der Petitionsausschuss
© Deutscher Bundestag
Haben Sie Probleme mit Bundesbehörden?
Wollen Sie, dass die Abgeordneten wissen, wo Sie der Schuh drückt?
Möchten Sie, dass ein Bundesgesetz geändert wird?
Mit dem Petitionsrecht steht für alle Menschen in der
Bundesrepublik Deutschland ein direkter Weg zum Parlament
offen.
Das Petitionsrecht gilt für jedermann,
für Erwachsene wie Minderjährige, für Deutsche,
Menschen anderer Herkunft aber auch z.B. für Inhaftierte und
Geschäftsunfähige.
Quelle:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/