Gesundheit und Soziale Sicherung. Gesetzentwürfe zur Bereinigung von SED-Unrecht von CDU/CSU ( 15/932) und FDP ( 15/1235) haben am 29. Januar im Plenum keine Mehrheit gefunden. Damit folgte das Parlament der Beschlussempfehlung ( 15/2412) des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung.
Die Union begründete ihre Initiative damit, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts höhere monatliche Zahlungen für die Opfer des SED-Regimes notwendig mache. Die Betroffenen sollten eine monatliche Pension abhängig von der Dauer der Verfolgung bekommen. Die Täter dürften nicht höhere Zuwendungen bekommen als die Opfer.
Die SPD räumte ein, dass es bei Opfern der SED zu Spätfolgen kommen könne. Daher habe die Koalition die Gesetzeslage 1998 im Sinne der Opfer korrigiert, sodass noch bis zum Jahre 2007 Entschädigungen beantragt werden könnten. Es dürfe aber nicht vergessen werden, dass "Rentenrecht kein Strafrecht" ist. Diese Frage lasse sich nicht einfach im Entschädigungsrecht anordnen. Die Oppositionfraktionen müssten sich außerdem die Frage gefallen lassen, woher die notwendigen Gelder für die Entschädigungen kommen sollten. Die Bündnisgrünen betonten einen Unterschied zwischen dem Wünschenswerten und dem Machbaren. Sie schlossen sich der Frage der Sozialdemokraten an, wie das zusätzliche Geld in Höhe von rund 400 Millionen Euro bereitgestellt werden sollte. Zudem könne eine pauschale Opferrente, wie sie von der FDP gefordert wird, eine "Lawine an neuen Forderungen" in Gang setzen.