Finanzen. Unterschiedlich haben Experten und Sachverständige den von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz, 15/2150) bewertet. Dies wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 28. Januar deutlich.
Der Entwurf geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück, das die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung für grundgesetzwidrig erklärt hatte. Vorgesehen ist nun, bei der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung und den gesetzliche Renten die nachgelagerte Besteuerung einzuführen. Dies bedeutet, dass Altersvorsorgebeiträge der aktiven Erwerbstätigen künftig von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden können, während Leibrenten der Besteuerung unterworfen werden.
Der Bund der Steuerzahler begrüßte die Einführung der nachgelagerten Besteuerung. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Übergangs stoße der Entwurf jedoch auf erhebliche Bedenken. Es sei zu befürchten, dass es in vielen Fällen zu Doppelbesteuerung von Rentenversicherungsbeiträgen und Rentenbezügen kommen werde. Abgelehnt wurde der Gesetzentwurf von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft. Das angegebene Gesetzesziel, die steuerliche Gleichbehandlung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, werde erst nach Ablauf einer sehr langen Übergangsfrist im Jahre 2040 erreicht.
Den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bezeichnete der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger als "durchaus sachgerecht". Es sei jedoch steuersystematisch konsequenter, den Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht als Sonderausgaben begrenzt auf einen Höchstbetrag in Höhe von 20.000 Euro, sondern unbegrenzt als Werbungskosten vorzusehen.
Professor Johann Eekhoff von der Universität Köln begrüßte die beabsichtigte Ausweitung der nachgelagerten Besteuerung. Nicht nur aus Gründen der Gleichbehandlung, sondern insbesondere aus Effizienzgründen sei aber die schrittweise Ausweitung auf alle Formen der Kapitalanlage geboten. So sei die Beschränkung auf Kapitalanlagen, die nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerlich, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sind, ein nicht akzeptabler Eingriff in die Freiheit und Eigenverantwortung der Bürger. So führe der statische Rentenfreibetrag im Laufe der Zeit zu einer schleichenden Verschärfung des steuerlichen Zugriffs auf die Renten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wie auch die Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand lehnten den Entwurf ab. Mit diesem Gesetz werde der Bürger keineswegs verstärkt zu eigenen Vorsorgeanstrengungen bewegt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßte hingegen ausdrücklich die Aufgabe der Ertragssteuerfreiheit für Kapitallebensversicherungen.