Der Bundestag solle sich im Rahmen der G-8 -Staaten (den wichtigsten Industriestaaten der Erde) und in multilateralen Organisationen dafür einsetzen, dass die Verpflichtungen des G-8-Afrika-Aktionsplans eingehalten werden. Der Plan umfasst unter anderem, dass die G-8-Staaten den afrikanischen Ländern, die ernsthafte und durchgreifende Reformen angehen, eine langfristige und nachhaltige Unterstützung anbietet.
Zu den Verpflichtungen des Plans zählten im Einzelnen die Förderung von Frieden und Sicherheit, die Stärkung von Institutionen und staatlichem Handeln, die Förderung von Handel, Investitionen und nachhaltigem Wirtschaftswachstum, die Umsetzung der Entschuldung, die Förderung der Bildung und Ausbildung, die Verbesserung der Gesundheit und die Bekämpfung von HIV/Aids.
Die Regierung wird ferner aufgefordert, Afrikas gewachsener außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung auch künftig gerecht zu werden und den Kontinent in der Wahrnehmung seiner sicherheitspolitischen Eigenverantwortung zu unterstützen. Dies gelte für die Förderung der Entwicklung einer gemeinsamen Verantwortung für die Region und die Fortführung eines partnerschaftlichen Dialogs mit den regionalen und subregionalen Organisationen sowie die Unterstützung durch die Entwicklungszusammenarbeit bei der regionalen Integration.
Ferner müsse die Schaffung hinreichend großer Wirtschaftsräume auf regionaler Ebene erfolgen. Auch der Stärkung der Fähigkeit afrikanischer Länder und Regionalorganisationen zur Friedenssicherung und Konfliktbewältigung und der effektiven und nachhaltigen Nutzung grenzüberschreitender natürlicher Ressourcen, insbesondere der Wasserressourcen müsse Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Ferner müsse das staatsbürgerliche Bewusstsein gestärkt werden. Darüber hinaus bedürfe es der Unterstützung bei der Schaffung geeigneter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen wie Wirtschaftsrecht, institutioneller Unterstützung und Förderung von Privatinitiativen sowie den Erhalt kultureller Identitäten und die Förderung neuer kultureller Bindungen.
Des Weiteren sollten staatliche wie nichtstaatliche Initiativen in Afrika unterstützt werden, die zu einer konkreten Verbesserung der Menschenrechtssituation beitragen. Dies betreffe insbesondere die Afrikanische Menschenrechtskommission, die nationalen Kommissionen und den neuen Afrikanischen Menschenrechtsgerichtshof.
Auch müsse sich Deutschland im Rahmen der EU und der gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik nachdrücklich für eine verbesserte afrikapolitische Abstimmung einsetzen. Einer effizienten Koordinierung der Entwicklungspolitik müsse die gleiche Aufmerksamkeit gelten. Verstärkt müsse darauf auf geachtet werden, dass sich die Afrikapolitik der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten gegenseitig ergänzt.