Verbraucherschutz. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 15/2520) zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Verordnung über neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten vorgelegt. Text und Begründung sind dabei identisch mit einem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf ( 15/2397). Die EU-Verordnungen verpflichten die Mitgliedstaaten dazu, die zuständigen Behörden zu bestimmen und Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnungen festzulegen. Die Verordnungen müssen 2004 in nationales Recht umgesetzt werden. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel sowie für den Informationsaustausch bei grenzüberschreitenden Verbringungen innerstaatlich zuständig sein. Bei Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel ist laut Gesetzentwurf zudem die Beteiligung des Robert-Koch-Instituts, des Bundesinstituts für Risikobewertung, des Bundesamtes für Naturschutz, der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft und der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere vorgesehen. Darüber hinaus sollen mit dem Gesetz einige inzwischen hinfällig gewordene Bestimmungen der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung aufgehoben werden.
Der Bundesrat formuliert in seiner Stellungnahme mehrere Einwände gegen den vorgelegten Entwurf. Er stellt dabei unter anderem fest, dass das geplante Gesetz den Ländern umfangreiche Vollzugs- und Überwachungsaufgaben zuweise. Die Länderkammer bittet die Regierung darum, auch was das künftige Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts betrifft, dafür Sorge zu tragen, dass ein geordneter Vollzug mit "vertretbarem Aufwand" möglich ist.