Finanzen. Die Bundesregierung gibt das steuerfrei zu stellende gesetzliche Existenzminimum im Jahr 2005 für Alleinstehende mit insgesamt 7.356 Euro jährlich an. Dies geht aus einem Bericht der Regierung über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2005 ( 15/2462) hervor. Nach einem Beschluss des Bundestages muss die Regierung alle zwei Jahre einen solchen Bericht vorlegen.
Sie weist darauf hin, dass die genannten Beträge statistisch belegte Mindestbeträge darstellen. Höhere steuerliche Freibeträge seien auf Grund politischer Entscheidungen möglich. Für Ehepaare wird das Existenzminimum auf 12.240 Euro und für Kinder auf 3.648 Euro beziffert. Der steuerliche Freibetrag beläuft sich den Angaben zufolge für Alleinstehende 2005 auf 7.664 Euro, für Ehepaare auf 15.329 Euro und für Kinder auf 3.648 Euro. Für Kinder gebe es ergänzend einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.160 Euro, so dass sich die Freibeträge auf 5.808 Euro summieren.
Bei Alleinstehenden wird der Regelsatz für das Exis-tenzminimum mit 4.164 Euro, bei Ehepaaren mit 7.488 Euro und bei Kindern mit 2.688 Euro angegeben. Hinzu kämen für Kosten der Unterkunft 2.592 Euro bei Alleinstehenden, 3.984 Euro bei Ehepaaren und 804 Euro bei Kindern. Für Heizkosten würden bei Alleinstehenden 600 Euro, bei Ehepaaren 768 Euro und bei Kindern 156 Euro berücksichtigt.