Die dem Bund entstehenden Kosten im Höhe von rund 10 Millionen Euro für die Einrichtung und den Betrieb der Nationalen Zertifizierungsstelle, der Führung des Zentralen Kontrollgerätkartenregisters sowie Personalisierung und Ausgabe der Kontrollgerätekarten würden durch kostendeckende Gebühren ausgeglichen. Kalkuliert wird mit 20 Euro für die Zuteilung einer Kontrollgerätkarte und mit 2 Euro für die Ausgabe von Zertifikaten für ein EU-Kontrollgerät im Rahmen der Kontrollgerätkarte.
Speditionen und sonstige Unternehmen, welche unter die Sozialvorschriften fallende Fahrzeuge einsetzten sowie Werkstätten seien verpflichtet, Unternehmens- und Werkstattkarten zu kaufen. Eine eventuelle Anschaffung von Hard- und Software zur Speicherung der Daten von Fahrerkarte und aus dem Massenspeicher der Kontrollgeräte von Speditionen oder sonstigen Unternehmen kämen hinzu. Fahrer seien verpflichtet, Fahrerkarten zu erwerben.
Der Bundesrat erklärt, er begrüße grundsätzlich den Gesetzentwurf als einen geeigneten Beitrag zur raschen und effizienten Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die Bundesregierung werde aber gebeten, sich bei der Europäischen Kommission für eine Änderung des Starttermins für das digitale Kontrollgerät einzusetzen.
So würden Rechtsunsicherheit, Defizite bei der Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten und zusätzliche Kosten bei den für die Ausgabe der Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarten für das digitale Kontrollgerät zuständigen Behörden vermieden.
Ferner weist der Bundesrat darauf hin, dass aus der Begründung zum Gesetzentwurf nicht hervorginge, welche Kosten bei den Ländern durch die Ausgabe der Karten sowie eine spätere Kontrolle entstünden. Ebenfalls bleibe unklar, welche Kosten den Speditionsunternehmen, Werkstätten und Fahrern durch den Erwerb der Karten oder der zusätzlich notwendigen Hard- und Software in Rechnung gestellt würden.