Der Bundesrat hat zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen.
Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages hat die Stellungnahme des Bundesrates aus dem so genannten ersten Durchgang überwiegend nicht berücksichtigt, vielmehr wurden Änderungen diametral entgegengesetzt zum Beschluss des Bundesrates vorgenommen. Das betrifft insbesondere die Regelungen zur Vollzugszuständigkeit. Diese sollen nach Ansicht des Bundesrates so gefasst werden, dass die gebotene Mitwirkung der Landesbehörden sichergestellt wird. Gleiches gilt für den Beschluss über den nationalen Allokationsplan, der darüber hinaus so ausgestaltet werden soll, dass es nicht zu Produktionsverlagerungen ins Ausland kommt. Korrekturbedarf sieht der Bundesrat auch bei den Regelungen zu nachgerüsteten bzw. neuen Anlagen. Er stellt ferner fest, dass das Gesetz seiner Zustimmung bedarf.
Das Gesetz setzt eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom Oktober 2003 um. Damit sollen die rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen für ein gemeinschaftsweites Emissionshandelssystem in Deutschland geschaffen werden. Grundgedanke des Emissionshandels ist, die Atmosphäre im Hinblick auf die Emission von Treibhausgasen in ein kostenpflichtiges Gut zu verwandeln, in dem die Emission solcher Gase an den Besitz von Berechtigungen zur Emission geknüpft wird. Dabei wird die Gesamtzahl der vom Staat auszugebenen Berechtigungen im Hinblick auf ein bestimmtes Emissionsziel festgesetzt. Dieses ergibt sich im Falle des europäischen Emissionshandels aus den Vorgaben des Kyoto-Protokolls.
Bis zum Jahr 2012 soll es eine kostenfreie Grundausstattung der Emittenten mit Berechtigungen geben. Soweit diese Grundausstattung die Emissionen eines Unternehmens nicht vollständig abdeckt, muss der Verantwortliche seine Emissionen reduzieren oder Berechtigungen, die auf dem Markt angeboten werden, hinzukaufen. BR