Der Bundesrat hat beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Grundbuchordnung und anderer Gesetze beim Deutschen Bundestag einzubringen. Mit dem Gesetzesantrag soll im Bundesrecht eine Öffnungsklausel geschaffen werden, die es den Ländern ermöglicht, Grundbuchangelegenheiten in eigener Zuständigkeit konzeptionell und organisatorisch neu zu regeln. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, die bisher bei den Amtsgerichten angesiedelten Grundbuchämter und die bei den Landkreisen und Oberbürgermeistern bestehenden Katasterämter zu einer neu einzurichtenden Bodenmanagement-Behörde zusammen zu fassen. Die hierdurch zu erwartenden Synergien sollen zu einer einheitlichen Beratung und Bedienung der Grundstückseigentümer führen und damit Vorteile für den jeweiligen Wirtschaftsstandort schaffen.
Eine Änderung des Bundesrechts ist notwendig, da die Führung der Grundbuchangelegenheiten zwingend den Amtsgerichten zugewiesen ist. Allerdings soll sich das Grundbuchverfahren vor der Bodenmanagement-Behörde weiterhin nach den Verfahrensregeln der freiwilligen Gerichtsbarkeit richten. Auch der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten soll für diesen Fall bestehen bleiben. BR