Auf seiner letzten Sitzung vor der Osterpause rief die
Länderkammer noch wegen zahlreicher Gesetze den
Vermittlungsausschuss an. Die wichtigsten Beschlüsse:
- VATERSCHAFT: Biologische Väter erhalten mehr Rechte. Nach
einem Vermittlungsverfahren stimmte die Länderkammer einer
Gesetzesänderung zu. Diese war nach einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden, das die Rechte von
Männern gestärkt hatte, die mit einer verheirateten Frau
ein Kind gezeugt haben. Bisher galt der Ehemann der Mutter
automatisch als rechtlicher Vater. Künftig kann der leibliche
Vater die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anfechten, sofern
zwischen diesem und dem Kind keine sozial-familiäre Beziehung
besteht.
- OPFERSCHUTZ: Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz
zur Reform des Opferrechts muss sich der Vermittlungsausschuss
befassen. Die geforderten Änderungen betreffen unter anderem
Tonbandaufnahmen bei Zeugenaussagen oder das Anwesenheitsrecht des
Verletzten trotz Ausschlusses der Öffentlichkeit. Das vom
Bundestag bereits gebilligte Gesetz will die Opfer von Straftaten
vor Gericht besser schützen. So soll beispielsweise verhindert
werden, dass Opfer in Strafverfahren mehrfach aussagen
müssen.
- KATASTROPHENSCHUTZ: In Bonn wird ein neues Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe errichtet. Der
Bundesrat stimmte der dem Bundesinnenministerium unterstehenden
Behörde zu. Sie ist zuständig für Vorsorge zum
Schutz kritischer Einrichtungen, für die Forschung im Bereich
biologischer und chemischer Gefahren sowie für die Ausbildung
von Katastrophenschützern.
- BEHINDERTE: Für Schwerbehinderte gibt es nicht wie
ursprünglich vorgesehen eine Ausbildungsquote. Der Bundesrat
stimmte dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu, dass
Arbeitgeber künftig mit Betriebsrat und
Schwerbehindertenvertretern über die angemessene Besetzung von
Ausbildungsplätzen beraten sollen.
- HOCHWASSERSCHUTZ: Die Länder wollen mehr Geld für den
Hochwasserschutz. Nach der Flutkatastrophe 2002 sollen die Mittel
für den Deichbau an den Binnengewässern erhöht
werden. Der Bundesrat beschloss eine Gesetzesinitiative, wonach die
dafür vorgesehenen Bundesmittel der Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" von 60
auf 70 Prozent erhöht werden sollen.
- TELEKOMMUNIKATION: Der Bundesrat will das von der
Bundesregierung vorgelegte Telekommunikationsgesetz umfassend
überarbeiten und rief deshalb den Vermittlungsausschuss an.
Das Gesetz soll den Wettbewerb am Telekommunikations-Markt
verbessern. Die Länder wollen weitere
Wettbewerbserleichterungen und fordern aus Gründen der inneren
Sicherheit zusätzliche Datenspeicherungen.
- STATISTIK: Dem Bundesrat geht die Datenerfassung bei der
Bevölkerungstatistik und EU-Arbeitskräfteerhebung zu
weit. Das Mikrozensusgesetz ist jetzt ein Fall für den
Vermittlungsausschuss. Diese stichprobenartige Erhebung bei
ausgewählten Haushalten ergänzt und aktualisiert die nur
in großen Abständen bei Volkszählungen erhobenen
Daten.
- JUGENDHILFE: Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen den rasanten
Kostenanstieg bei der Jugendhilfe eindämmen. Ziel der vom
Bundesrat angenommenen Initiative ist es, die vorhandenen Gelder
zielgerichteter zum Wohle der Kinder und Jugendlichen einsetzen zu
können. Eltern, deren ihre Kinder in Heimen untergebracht
sind, sollen das Kindergeld an die Jugendämter weiterleiten
und auch - je nach Einkommen - an den Kosten therapeutischer
Maßnahmen beteiligt werden. dpa