Mit der Entscheidung gegen die CDU hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 16. September 2004 den juristischen Streit um die finanziellen Folgen der Spendenaffäre endgültig beendet. Nach dieser höchstrichterlichen Entscheidung in letzter Instanz wegen der schwarzen Konten der hessischen Landespartei muss die CDU 21 Millionen Euro Strafe zahlen. Das Gericht wies eine Beschwerde der Bundespartei zurück und erklärte, es sei mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Christdemokraten wegen falscher Angaben zur ihrer Finanzierung das Geld an die Staatskasse zurückzahlen müssen.
Die CDU hatte 2000 den Rechenschaftsbericht für das Jahr 1998 nachträglich geändert und beantragt, noch weitere 18,2 Millonen Mark zu berücksichtigen. Dabei handelte es sich um Schwarzgelder, die der ehemalige Bundesinnenminister und damalige CDU-Landesvorsitzende Manfred Kanther in die Schweiz transferiert hatte. Der Rechenschaftsbericht war daraufhin von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse für ungültig erklärt worden. Mit der Begründung, die Partei habe die Frist für einen ordnungsgemäßen Bericht verstreichen lassen, hatte er 2000 die der CDU aufgrund des Beitrags- und Spendenaufkommens errechneten 21,1 Millionen Euro staatlicher Gelder gestrichen. Die Mittel wurden auf die übrigen Parteien verteilt. Die CDU hatte sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gewandt, wo sie unterlegen war. Vor dem Berliner Verwaltungsgericht hatte sie Recht bekommen, in der Berufung aber verloren.
CDU-Generalsekretär Laurenz Meyerin sprach von einer schweren finanziellen Belastung der Partei, man habe die Entscheidung zu akzeptieren. Wolfgang Thierse begrüßte das Urteil und gab der Hoffnung Ausdruck, dass sich die Parteien künftig an das von ihnen erarbeitete Parteienfinanzierungsgesetz hielten. dl