Die CDU/CSU-Fraktion lehnt eine etwaige Änderung ab. Darüber hinaus solle die Bundesregierung alles unternehmen, damit das gesamtstaatliche Defizit im nächsten Jahr wieder unter die Drei-Prozent-Grenze sinkt und auch die gesamtstaatliche Verschuldung bis spätestens 2008 wieder auf unter 60 Prozent zurückgeführt wird.
Die Abgeordneten dringen darauf, dass die Regierung die starke Rolle der Europäischen Kommission bei der Überwachung der Haushalte und im Defizitverfahren strikt beachtet. Ebenso sei die Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank bei Meinungsäußerungen zu wichtigen Stabilitätsfragen zu respektieren. Es solle nicht versucht werden, die Beschlussorgane der Bundesbank bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen.
Bereits heute könne nicht mehr ausgeschlossen werden, so die Union weiter, dass von der dauerhaften Nichteinhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts negative Signalwirkungen auf andere Mitgliedstaaten ausgehen. Die Brüsseler Kommission rechne damit, dass in diesem Jahr neben Deutschland auch Italien, Griechenland, Frankreich, Portugal und die Niederlande das Kriterium des Maastrichter Vertrages für die laufende Verschuldung verletzen werden.
Die FDP-Fraktion plädiert dafür, die sich aus dem Maastricher Vertrag ergebenden Regelungen zur Defizit- und Schuldenbegrenzung in das Grundgesetz aufzunehmen. In ihrem Gesetzentwurf verlangt sie, dafür einen Artikel 109a "Staatsdefizit, Schuldenstand" zu in die Verfassung einzufügen. Danach sollen Bund und Länder jeweils auf der Grundlage ihrer Haushaltspläne den für das Verhältnis zwischen dem öffentlichen Defizit und dem Bruttoinlandsprodukt maßgeblichen Wert von drei Prozent einhalten müssen. Ziel sei es, bis zum Jahr 2010 den Haushalt auszugleichen. Das Verhältnis zwischen dem öffentlichen Schuldenstand und dem Bruttoinlandsprodukt darf nach Auffassung der Abgeordneten den Wert von 60 Prozent nicht überschreiten.
Die Liberalen begründen ihr Vorgehen mit dem Ziel, Rechts- und Planungssicherheit herzustellen. Gleichzeitig wäre die Möglichkeit einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gegeben, sodass die jeweilige Gebietskörperschaft bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung mit dem schwerwiegenden Vorwurf des Verfassungsverstoßes konfrontiert wäre.
Eine verfassungsgesetzliche Verpflichtung hält die FDP für nötig, weil die vom Grundgesetz garantierte Haushalts-autonomie der Bundesländer tangiert werde. Eine solche Einschränkung der Haushaltsautonomie hält die Fraktion aber für zulässig, wenn "wichtige Gründe" wie die Einhaltung der gesamtstaatlichen Verpflichtung zum Haushaltsausgleich dafür sprechen.
Die EU-rechtliche Verpflichtung, den Haushalt mittelfristig auszugleichen, gelte für Deutschland als Gesamtstaat, so die FDP-Fraktion weiter, also für den Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände als auch für die gesetzlichen Sozialversicherungen.