Inneres. Der Bundestag hat am 1. Oktober mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Opposition einen Gesetzentwurf zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung sowie der gesetzlichen Krankenversicherung auf dienstrechtliche Vorschriften ( 15/3718) verabschiedet. Er folgte damit dem Innenausschuss, der vor seiner Beschlussempfehlung ( 15/3830) noch eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zur Klärung offener Problemstellungen veranstaltet hatte. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden die Bezüge der Versorgungsempfänger des Bundes bis zur Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung um den halben Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung vermindert. Dies erfolgt einmal jährlich durch Abzug von der Sonderzahlung. Während ein Änderungsantrag der FDP keine Mehrheit fand, wurde mit einem Änderungsantrag der Koalition die ursprünglich vorgesehene Regelung eines Beitragszuschusses für Beamte als Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung zurückgestellt, da mit dem hälftigen Zuschuss die Gefahr eines Systemwechsels und gravierende Verschiebungen in der Krankenversicherung zu befürchten seien. Zudem hatte der Verband der Privaten Krankenversicherungen eine Öffnungsaktion für diese Gruppe angeboten. Einvernehmen bestand bei allen Fraktionen über die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, womit eine bisher auf den 31. Dezember 2004 befristete Verwendung von Beamten in Teildienstfähigkeit dauerhaft gültig wird.