Verbraucherschutz. Der Bundestag hat am 30. September einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/3464) beschlossen, die Zerstörung von Urwäldern zu stoppen. Dabei folgte er einer Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses ( 15/3794).
Nach Meinung der Koalitionsfraktionen soll sich die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Union dafür einsetzen, dass diese ihren seit langem angekündigten Verordnungsentwurf zur Begrenzung der Importe von illegal geschlagenem Holz bald vorlegt. Wie die Koalition im Ausschuss am 29. September ausführte, zielt ihre Initiative nicht allein auf ein Importverbot illegal geschlagener Hölzer, sondern geht im Urwaldschutz weiter und beschränkt sich nicht nur auf eine nationale Regelung. Sie hält dies für erforderlich, weil nur EU-weite Regelungen Fortschritte erwarten ließen.
Ein themengleicher Antrag der CDU/CSU-Fraktion ( 15/2747) fand bei Ablehnung durch die Koalition keine Mehrheit. Die Union hatte sich darin eigenen Angaben zufolge zur internationalen Verantwortung für die Urwälder bekannt und gefordert, die acht üblichen internationalen Zertifikate auch gegenseitig anzuerkennen und sich nicht nur auf ein Zertifikat zu beschränken. Die Fraktion forderte von der Bundesregierung deshalb, die Verkaufsmöglichkeiten illegal geschlagenen Holzes einzuschränken, was mit einem entsprechenden Importverbot und der Auflage erreicht werden könne, solches Holz durch den Zoll beschlagnahmen zu lassen. So könne Raubbau in der Natur vorgebeugt werden.
Die FDP hielt eine gemeinsame Initiative des Deutschen Bundestages für wünschenswert, die auf die gesamte EU auszuweiten wäre. Kritik äußerte sie am Koalitionsantrag: dieser bringe in der Substanz nicht mehr als der Antrag der CDU/CSU. Außerdem könnten SPD und Bündnisgrüne nicht erwarten, dass die Opposition einem über eine ganze Seite enthaltenen Lob der Regierungspolitik zustimme.