Umwelt. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 15/3782) vorgelegt, mit dem die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm umgesetzt werden soll. Dabei ist vorgesehen, das Bundesimmissionsschutzgesetz an die Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie anzupassen.
Inhaltlich verbindlich geregelt werden soll damit die Aufstellung von strategischen Lärmkarten und Plänen zur Lärmminderung. Im Entwurf heißt es, das Bundesimmissionsschutzgesetz enthalte mit der Regelung zur Lärmminderung bereits ein Instrument, an das angeknüpft werden könne. Mit der Novellierung sei ein höherer Verwaltungs- und Vollzugsaufwand für Bund, Länder und Gemeinden verbunden. So würden unter anderem für die strategische Lärmkartierung in Ballungsräumen geschätzte 10,6 bis 17,8 Millionen Euro benötigt, für die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen des Bundes rund 16,2 bis 25,8 Millionen Euro und für Hauptverkehrsstraßen in der Baulast der Länder 2,8 bis 4,5 Millionen Euro. Die Kartierungskosten bundeseigener Haupteisenbahnstrecken würden den Schätzungen zufolge etwa 7,2 bis 12,7 Millionen Euro betragen. Die Kosten für die Lärmminderungsplanung seien noch nicht abschätzbar, heißt es. Der Bundestag hat die Vorlage am 30. September zur Beratung an den Umweltausschuss überwiesen.