Verkehr und Bauwesen. Einstimmig hat der Bundestag am 1. Oktober die Novellierung des Autobahnmautgesetzes (13/3678) für schwere Nutzfahrzeuge in geänderter Fassung beschlossen. In ihrem Votum folgten die Abgeordneten einer Beschlussempfehlung des Fachausschusses ( 15/3819).
In der abschließenden Ausschussberatung am 22. September hatte die SPD erklärt, man wolle mit der Aufnahme des Starttermins 1. Januar 2005 in den Gesetzentwurf ein Signal an das Transportgewerbe hinsichtlich Bestellung und Einbau von Mautboxen in die Lkws geben und den Druck erhöhen, dass Toll-Collect die Inbetriebnahme des Maut-Systems zum 1. Januar 2005 wirklich sicherstelle. Mit der Änderung zugunsten humanitärer Hilfstransporte, für die eine Erhebung der Lkw-Maut nicht gilt, wolle man ein entsprechendes bürgerschaftliches Engagement unterstützen.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte festgestellt, dass mit der Nennung eines konkreten Datums für die Einführung der Lkw-Maut eine Forderung der Union aufgegriffen werde und ein entsprechender Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu humanitären Hilfstransporten über den Antrag der Union hinausgehe. Ähnlich äußerten sich auch Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Auch der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom 24. September die Festlegung auf einen konreten Termin für die Einführung der Mautpflicht gefordert, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung dazu ( 15/3822) hervorgeht.