Verkehr und Bauwesen. Mindestens bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses für den Großflughafen Berlin-Brandenburg-International (BBI) sollte der Flughafen Berlin-Tempelhof für Regionalverbindungen und Geschäftsverkehre offen gehalten werden. Dafür treten Abgeordnete aller Fraktionen in einem Antrag ( 15/3727) ein.
Insbesondere mahnen sie an, Angebote von Fluggesellschaften gewissenhaft zu überprüfen, die einen weiteren Betrieb des Flughafens Tempelhof in Eigenregie zum Ziel haben. Sie kritisieren, dass jüngst vorgestellte Konzepte, Tempelhof als Cityterminal mit eigener Trassenanbindung für den Großflughafen BBI auszubauen, bislang nicht ernsthaft geprüft worden seien.
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen in London, Washington und Buenos Aires, wo innerstädtische Flughäfen erst vor wenigen Jahren geschaffen worden seien, soll die Bundesregierung untersuchen, ob Tempelhof dauerhaft nicht eine sinnvolle Ergänzung zum Großflughafen BBI darstellen könne, heißt es in dem Antrag weiter.
Aus Sicht der Parlamentarier betreibt der Senat die Schließung des Flughafens Tempelhof entgegen den geltenden Vereinbarungen mit der Bundesregierung und dem Land Brandenburg. Auch weisen sie darauf hin, dass ein Konzept für die Nachnutzung des innerstädtischen Flughafens noch nicht vorliege. Weder das Land Berlin noch der Bund hätten für die in ihrem Eigentum stehenden und dem Denkmalschutz unterliegenden Gebäude sowie die übrigen Liegenschaften Nutzungsalternativen entwickelt.
Da aber der größte Teil der überwiegend leerstehenden Liegenschaften an den Bund zurückgegeben werde, entstünden dem Bund als Eigentümer mehrere Millionen Euro Kostenkosten im Jahr. Hier soll geprüft werden, inwieweit die bundeseigene Immobilie Flughafen Tempelhof als Liegenschaft für Bundesbehörden geeignet wäre.