Inneres. Die Unabhängige Kommission zur Ermittlung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR (UKPV) soll aufgelöst werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 16/2256) vorgelegt . Die 1990 eingesetzte Kommission hatte die Aufgabe, das Vermögen von Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR zu ermitteln. Bis zu ihrer Auflösung sei die UKPV eine "Einvernehmensbehörde" gegenüber der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), der die treuhänderische Verwaltung dieser Vermögen obliegt. Zusätzlich sei die UKPV Einvernehmensbehörde bei Entscheidungen des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen über Anträge auf Rückübertragung von Vermögenswerten.
Seit 1990 hat die Kommission nach Regierungsangaben Vermögenswerte in Höhe von 1,6 Milliarden Euro ermittelt. Diese seien entweder den früheren Eigentümern zurückgegeben oder den betroffenen Institutionen zur Verfügung gestellt worden, wenn sie den Erwerb nach materiell-rechtstaatlichen Kriterien nachweisen konnten. Übrig gebliebene Vermögen seien von der BvS im Einvernehmen mit der UKPV für gemeinnützige Zwecke zur wirtschaftlichen Umstrukturierung oder für soziale und kulturelle Zwecke in den neuen Bundesländern verwendet worden.
Der vorgelegte Gesetzentwurf soll die Auflösung der Kommission ermöglichen. Gleichzeitig soll ermöglicht werden, auch ohne eine Nachfolgeorganisation "theoretisch bislang unbekannt gebliebene Vermögen" zu sichern, zu verwalten und zu verteilen. Nach Regierungsangaben wird die Auflösung der Kommission keinen finanziellen Aufwand erfordern. Sie führe vielmehr durch Wegfall der Finanzierung der Kommissionsmitglieder und der Sachverständigen zur Einsparung von etwa 80.000 Euro pro Jahr, heißt es.