Rainer Brüderle, FDP
Minister a. D.
Abitur. Studium von Publizistik, Jura, Volkswirtschaft und Politischen Wissenschaften an der Johannes Gutenberg Universität Mainz, 1971 Examen als Diplomvolkswirt.
Verschiedene Lehraufträge im Bereich Wirtschaftspolitik; 1975 Leiter des Amtes für Wirtschaft und Verkehrsförderung der Stadt Mainz, 1977 Direktor des Amtes für Wirtschaft und Liegenschaften, 1981 hauptamtlicher Beigeordneter der Stadt Mainz, zugleich Wirtschaftsdezernent.
Seit 1973 Mitglied der FDP, 1981 bis 1983 Bezirksvorsitzender der FDP Rheinhessen-Vorderpfalz, zehn Jahre stellvertretender Vorsitzender im FDP-Kreisverband Mainz, seit 1983 Landesvorsitzender der FDP Rheinland-Pfalz, seit 1983 Mitglied des Bundesvorstandes der FDP, seit 1995 stellvertretender Bundesvorsitzender; Vorsitzender des Liberalen Forums Informationsgesellschaft der FDP 1987 bis 1998 Abgeordneter des Landtages von Rheinland-Pfalz, 1987 bis 1994 Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr und 1994 bis 1998 für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 1988 bis 1998 zugleich stellvertretender Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz.
Mitglied des Bundestages seit 1998; seit Oktober 1998 stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
3. Funktionen in Unternehmen
Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main,
Mitglied des Beirates
IVA Valuation & Advisory AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main,
Mitglied des Aufsichtsrates
Provinzial Rheinland Versicherung AG, Düsseldorf,
Ständiger Vertreter im Verwaltungsrates (bis 31.12.2006)
RSBK Strategie Beratung Kommunikation GmbH, Frankfurt/Main,
Mitglied des Beirates
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
Mitglied des Beirates
Landesbank Rheinland-Pfalz, Mainz,
Mitglied der Gewährträger-Versammlung
ZDF, Mainz,
Mitglied des Fernsehrates
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".