Jörg van Essen, FDP
Oberstaatsanwalt a. D.
Abitur 1966 in Siegen, juristisches Studium 1968 bis 1972, erstes juristisches Staatsexamen 1973, zweites juristisches Staatsexamen 1976. Grundwehrdienst, 1993 Oberst der Reserve.
1976 bis 1985 Staatsanwalt in Münster, Hagen und Dortmund, 1985 bis 1990 Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, 1978 bis 1984 Lehrauftrag "Strafrecht" an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, 1985 bis 1989 Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften.
Mitglied der FDP seit 1980, Mitglied im Landesvorstand Nordrhein-Westfalen, Vorsitzender des Bezirksverbandes Westfalen-Süd.
Mitglied des Bundestages seit 1990; Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion seit November 1994.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
- Ordentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
3. Funktionen in Unternehmen
Zeitschrift "Strategie & Technik"
Report Verlag GmbH, Bonn,
Mitgleid des Beirates, ehrenamtlich
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V., Bonn,
Vizepräsident, ehrenamtlich
Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik e.V., Bonn,
Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
Deutsch-Niederländischer Verein Suchthilfe, Münster,
Vorsitzender, ehrenamtlich
Förderkreis Deutsches Heer e.V., Bonn,
Vizepräsident, ehrenamtlich
Freunde des Münsterlandes in Berlin e.V., Berlin,
Stellv. Vorsitzender, ehrenamtlich (bis 7.5.2007)
Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V., Berlin,
Stellv. Vorsitzender des Beirates für Wirtschaftsrecht, ehrenamtlich
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Berlin,
Mitglied des Präsidialrates, ehrenamtlich
Vereinigung Liberaler Männer in Deutschland e.V. (LiMiD), Bonn,
Stellv. Vorsitzender, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".