Gabriele Frechen, SPD
Steuerberaterin
Mittlere Reife. Ausbildung zur Medizinisch-Technischen Radiologieassistentin, Ausbildung zur Fachangestellten in Steuer- und Wirtschaftsberatenden Berufen, Weiterbildung zur Bilanzbuchhalterin.
Seit 1995 selbstständige Steuerberaterin.
Mitglied der Steuerberaterkammer Köln, in der AWO und im Sozialverband Reichsbund.
1982 Eintritt in die SPD, 1994 bis 1999 Ortsvorsteherin in Efferen, seit Februar 2004 Beisitzerin im Landesvorstand der SPD NRW. Seit 1989 direkt gewählte Ratsvertreterin im Rat der Stadt Hürth, 1996 bis 2002 stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Hürth.
Mitglied des Bundestages seit 2002; seit November 2005 stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Stellvertretender Vorsitz
- Ordentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bundesministerium für Finanzen,
Berlin,
Stellv. Mitglied des Beirates Sonderpostwertzeichen
Duffesbachverband,
Hürth,
Vertreterin der Stadtwerke in der
Verbandsversammlung, ehrenamtlich
Regierungsbezirk Köln,
Köln,
Mitglied des Braunkohleausschusses/
Unterausschuss Hambach, ehrenamtlich
Stadt Hürth, Hürth,
Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich
Stadtentwicklungsgesellschaft
Hürth, Hürth,
Mitglied der Gesellschafterversammlung, ehrenamtlich
Stadtwerke Hürth,
Hürth,
Stellv. Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Berliner Republik e.V., Berlin,
Schatzmeisterin, ehrenamtlich
Förderverein des Brustzentrums
am
St. Katharinenhospital Frechen, Pulheim,
Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich (bis 28.9.2006)
Projekt Wohngemeinschaft e.V.
(Prowo)
Fachklinik für medizinische Rehabilitation, Kerpen,
Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich
Sozialdemokratische Gemeinschaft
für
Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen e.V., Düsseldorf,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
Steuerkanzlei Frechen Melzer Pilz, Hürth
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".