Angelika Graf (Rosenheim), SPD
Pädagogische Mitarbeiterin, Programmiererin
1966 Abitur am Städtischen Luisengymnasium München. Studium der Mathematik und Physik an der TU München.
1971 bis 1976 Programmiererin bei Siemens, anschließend bei Papierwerke Waldhof-Aschaffenburg (PWA). Danach bis 1991 Hausfrau. Ab 1991 Lehrerin bei den Ausbildungsbegleitenden Hilfen des Diakonischen Werkes Rosenheim. 1992 bis 1993 selbständige Verlegerin einer monatlich erscheinenden Landkreiszeitung. 1994 pädagogische Mitarbeiterin bei einer privaten Wirtschaftsschule.
U. a. Mitglied in der IG Metall, beim Bund Naturschutz, in der AWO, im Verein Gesicht zeigen und im Verein Frauennotruf Rosenheim.
1977 Eintritt in die SPD, seitdem Orts- und Unterbezirksvorsitzende, bis 2005 stellvertretende Bezirksvorsitzende Oberbayern, seit 2005 Mitglied des Landesvorstandes der Bayern-SPD; seit April 2005 Landesvorsitzende der AG 60plus Bayern; seit 2004 stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) für Bayern. 1983 bis 1994 Gemeinderätin in Raubling (Landkreis Rosenheim), 1989 bis 1995 Kreisrätin.
Mitglied des Bundestages seit 1994; stellvertretende Sprecherin der SPD-Fraktion für Menschrechte und humanitäre Hilfe und stellvertretende Sprecherin der SPD-Fraktion für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
Veröffentlichungspflichtige Angaben
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
"Gesicht zeigen - Rosenheimer Bündnis gegen Rechts e.V.", Rosenheim,
Vorsitzende, ehrenamtlich
HELP - Hilfe zur Selbsthilfe e.V., Bonn,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Patientenhilfe 60 & älter e.V., Rosenheim,
Mitglied des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".