Hans-Ulrich Klose, SPD
Jurist
Gymnasium in Bielefeld; High School Clinton, Iowa, USA, 1957 Abitur, anschl. Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Hamburg, 1961: 1. Staatsexamen, 1965: 2. Staatsexamen, Jugendstaatsanwalt, Regierungsdirektor.
1964 Eintritt in die SPD, 1968 Eintritt in die ÖTV, 1970 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, 1972 Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion, 1973 Innensenator, 1974 – 1981 1. Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg: Gründung der TU Hamburg, Einrichtung der Seniorenbeiräte, Schaffung von Sozialstationen, Einrichtung einer Leitstelle „Gleichstellung für Frauen“, Umstellung der Stadtentwicklungspolitik auf Stadtteilentwicklungspolitik (Erneuerung in kleinen Schritten), 1981 Rücktritt vom Amt des 1. Bürgermeisters.
1983 Direktwahl in den Deutschen Bundestag (Wahlkreis 18;
Hamburg-Harburg), 1987 Schatzmeister der Sozialdemokratischen
Partei Deutschlands, 1991 – 1994 Vorsitzender der
SPD-Bundestagsfraktion, 1994 – 1998 Vizepräsident des
Deutschen Bundestages, 1998 – 2002 Vorsitzender des
Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages, seit
Oktober 2002 Stellvertretender Vorsitzender des Auswärtigen
Ausschusses des Deutschen Bundestages, seit Januar 2003
Vorsitzender der Deutsch-Amerikanischen
Parlamentariergruppe.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Stellvertretender Vorsitz
- Ordentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
3. Funktionen in Unternehmen
Commerzbank AG, Frankfurt am Main,
Mitglied im Landesbeirat Berlin
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
AFS Interkulturelle Begegnungen e.V., Hamburg,
Mitglied des Kuratoriums
CARE International Deutschland e.V., Bonn,
Mitglied des Kuratoriums
Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V., Berlin,
Mitglied des Präsidiums
Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn,
Mitglied des Vorstandes
Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin,
Mitglied des Stiftungsrates
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".