Monika Knoche, DIE LINKE.
Gewerkschaftssekretärin
Realschule, mittlerer Fernmeldedienst, Mitglied in der Deutschen Postgewerkschaft.
nebenbei: Engagement in verschiedenen frauen- und kulturpolitischen Vereinen.
Seit 1979 Mitglied der Grünen, seit 1991 Mitglied im Länderrat der Grünen, seit 1985 Stadträtin in Karlsruhe, 1991 Fraktionsvorsitzende der Grünen, 1994 bis 1998 und von 1998 bis 2002 Gesundheitsexpertin und Drogenpolitische Sprecherin der Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag
Für eine weitere Kandidatur stand sie aufgrund der rot-grünen Zustimmung zum Afghanistaneinsatz 2002 nicht mehr zur Verfügung.
Nach Ausscheiden aus dem Bundestag bei der Bundesverwaltung als Gewerkschaftssekretärin im Vorstand von Ver.di angestellt
Parteimitglied bei den Linken seit Juni 2007, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag, Leiterin des Arbeitskreises "Internationale Politik"
Ordentliches Mitglied im Auswärtigen Ausschuss, Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und im Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, Mitglied im Deutschen Komitee für UNICEF, Mitglied in der Interparlamentarischen Union, Drogenpolitische Sprecherin, Mitglied bei ver.die, Mitglied bei VVN.BdA, Mitglied bei AWO, Mitglied bei der Literarischen Gesellschaft Scheffelbund.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Gewerkschaftssekretärin,
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand, Berlin
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
UNICEF Deutschland, Köln,
Mitglied des Deutschen Komitees, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".