Eduard Lintner, CDU/CSU
Rechtsanwalt, Parlamentarischer Staatssekretär a. D.
Besuch der Volksschule und der Oberrealschule. Anschließend Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg, 1973 zweite juristische Staatsprüfung.
Mai 1974 bis Oktober 1976 Regierungsrat bei der Inneren Verwaltung des Freistaates Bayern, zuletzt Landratsamt Kitzingen. Seit April 1981 Rechtsanwalt in Bad Neustadt a. d. S.
1967 bis 1969 Mitglied des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Würzburg, u. a. als stellvertretender Vorsitzender. Mitglied der Sudetendeutschen Landsmannschaft und des Christlichen Gewerkschaftsbundes; seit 1997 Vorsitzender des Bezirksverbandes Unterfranken des Bayerischen Roten Kreuzes.
Seit 1962 Mitglied der CSU, 1969 bis 1971 Kreisvorsitzender der Jungen Union Würzburg-Land, 1971 bis 1979 Bezirksvorsitzender der Jungen Union Unterfranken. 1972 bis 1979 Mitglied des Landesvorstandes der CSU. Seit 1978 Mitglied des Kreisvorstandes der CSU Bad Kissingen, stellvertretender Vorsitzender des CSU-Bezirksverbandes Unterfranken.
Mitglied des Bundestages seit 1976; 1982 bis 1990 Vorsitzender der Arbeitsgruppe Deutschlandpolitik und Berlinfragen der CDU/CSU-Fraktion. 24. Januar 1991 bis 26. Oktober 1998 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern; stellvertretender Vorsitzender des Rechts- und Menschenrechtsausschusses und Mitglied des Monitoring-Ausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
Veröffentlichungspflichtige Angaben
4. Funtionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bayerisches Rotes Kreuz
Bezirksverband Unterfranken, Würzburg,
Vorsitzender, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".